
Ein Familienurlaub bringt Erholung, Abenteuer und gemeinsame Zeit
. Gleichzeitig entstehen neue Situationen: fremde Umgebung, ungewohnte Räume, ausgelassene Stimmung. Gerade beim Reisen passieren Unfälle oder kleine Missgeschicke schnell. Wenn ein Ball im Hotelzimmer umkippt, ein Fahrrad umfällt oder ein Mitmieter in der Ferienwohnung stolpert – solche Vorfälle verursachen oft hohe Kosten. Die private Haftpflichtversicherung bietet Schutz in solchen Momenten.
Urlaub erhöht Unfallrisiko und Unfallzahlen belegen die Gefahr
Unfälle passieren nicht selten im Alltag. Laut einer repräsentativen Erhebung des Robert Koch-Institut (RKI) im Rahmen der Studie „GEDA 2019/2020‑EHIS“ gaben 12,1 % der Frauen und 13,1 % der Männer in Deutschland an, innerhalb der letzten 12 Monate mindestens einen Unfall erlitten zu haben, der eine medizinische Behandlung erforderte.
Diese Unfälle verteilten sich auf verschiedene Lebensbereiche: 7,7 % der Befragten meldeten Freizeitunfälle, 5,1 % Haushaltsunfälle, 2,1 % Verkehrsunfälle.
Diese Zahlen zeigen, dass Freizeit und Haushalt zusammen einen großen Anteil des Unfallgeschehens ausmachen. Aktivitäten im Urlaub – wie Ausflüge, Hotelaufenthalte, Fahrradfahren, Reisen in fremde Umgebung – lassen sich in viele dieser Kategorien übertragen. Dadurch bleibt das Risiko für Unfälle, Sach‑ oder Personenschäden auch im Urlaub hoch.
Besonders Kinder sind in diesen Situationen gefährdet. Sie handeln impulsiv, erforschen ihre Umgebung mit Neugier – und verursachen dabei ungewollt Schäden oder bringen sich selbst in Gefahr. Das Unfallrisiko steigt im Urlaub deutlich an, weil gewohnte Routinen fehlen und die Umgebung oft weniger sicher ist als zu Hause.
Was deckt eine Privathaftpflichtversicherung ab?
Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt finanzielle Folgen, wenn Du oder ein Familienmitglied unbeabsichtigt Dritten Schaden zufügt. Typische deckende Fälle umfassen:
- Sachschäden: Etwa wenn durch ein todesdürftiges Herumtollen in der Ferienwohnung Möbel oder Dekor kaputtgehen.
- Personenschäden: Wenn beim Elterntaxi mit geliehenem Fahrrad ein Unfall passiert und jemand verletzt wird.
- Vermögensschäden: Wenn Dritte Kosten tragen müssen, weil sie etwa ihr Eigentum neu beschaffen oder reparieren müssen.
Viele Policen schließen auch Schäden ein, die im Urlaub im Ausland passieren – sofern der Vertrag weltweiten Schutz vorsieht.

Typische Urlaubssituationen mit Haftpflichtschäden
Urlaub unterscheidet sich vom Alltag. Deshalb entstehen Schäden in anderen Konstellationen:
- Kinder spielen am Strand oder in einer Ferienwohnung und stoßen versehentlich etwas um – ein teures Dekostück fällt und geht zu Bruch.
- Beim Ausleihen von Fahrrädern zerkratzt ein Kind ein geparktes Auto oder beschädigt den Fahrradrahmen.
- In der Ferienwohnung rutscht jemand im Bad aus und beschädigt Fliesen oder sanitäre Einrichtung.
- Ein Gast stößt im Restaurant versehentlich die Sonnenbrille eines anderen um – wertvoller Schaden entsteht.
In all diesen Fällen greift der Haftpflichtschutz, sofern der Vertrag die Risiken abdeckt.
Mietschäden und Ferienunterkünfte
Besonders häufig in Urlaubszeiten sind Schäden an gemieteten Unterkünften. Ferienhaus, Hotelzimmer oder Camping: Schon eine Unachtsamkeit reicht, um Fliesen, Türen oder Mobiliar zu beschädigen. Viele private Haftpflichtversicherungen enthalten einen Mietsachschadenschutz. Damit bist Du abgesichert, wenn Deine Familie in einer Mietunterkunft unbeabsichtigt Schäden verursacht.
Prüfe vor Vertragsabschluss, ob dieser Baustein enthalten ist. Ein Mietsachschadenschutz wird häufig benötigt.

Was umfasst der Versicherungsschutz?
Eine Familienhaftpflicht deckt gewöhnlich alle im Haushalt lebenden Personen ab. Das betrifft Eltern und Kinder. Teilweise sind sogar volljährige Kinder mitversichert, sofern sie noch im gemeinsamen Haushalt leben oder finanziell abhängig sind.
Das bedeutet, selbst wenn bei der gemeinsamen Sightseeing‑Tour Dein Kind die Kamera eines Mitreisenden fallen lässt oder beim Spielen eine Fensterscheibe trifft: Der Versicherungsschutz greift.
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Trotz breitem Schutz gibt es Grenzen. Vorsätzliche Schäden werden nicht übernommen. Schäden an eigenen Sachen sind ausgeschlossen. Vertragsverletzungen oder Schäden an geliehenen Gegenständen sind oft nicht mitversichert.
Sportarten mit erhöhtem Risiko wie Jet-Ski fahren oder Paragliding zählen meist nicht zum Standardumfang. In solchen Fällen ist Vorsicht geboten und der Blick in die Versicherungsbedingungen notwendig.